Was bedeutet das für Sie?
Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker. Das gilt derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland. Zu beantragen bei der jeweils für Heilpraktiker zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Diese Prüfung habe ich am 2.10.2012 beim Gesundheitsamt Tübingen bestanden. So haben Sie die Möglichkeit, meine Therapie auf privater Basis zu buchen!
Vorteil für Sie
Sie können ohne ärztliche Verordnung von mir behandelt werden
Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, können Sie die Behandlung bei mir mit Ihrer Zusatzversicherung abrechnen.
Privatpatienten können direkt von mir behandelt werden und mit ihrer privaten Krankenkasse abrechnen
Sie können privat mein Wissen und Können im Bereich der Physiotherapie nutzen und haben den Vorteil, dass ich für Sie ein individuelles Therapiekonzept erstellen kann, das zur Linderung/ Verbesserung/Aufhebung Ihres Problems beitragen kann
Nutzen Sie meine Therapieanwendungen mit einer Mischung aus Kairos Methode- Kinesiologie, Manuelle Therapie, Astromedizin, Bewegungstherapie, Physiotherapie